Ein kurzer Hinweis zur Probenahme!

Ein kurzer Hinweis zur Probenahme!

Es ist von allen Völkern die vom Veterinäramt geforderte Futterkranzprobe zu entnehmen.
Das gilt auch für verendete Völker.
Auch wenn alle Völker eines Standes den Winter nicht überlebt haben, entbindet das nicht von der Probenahme. Es müssen auch in diesem Fall Proben gezogen werden.
Das Ziel des Monitorings ist, genau festzustellen, wie sich die Faulbrut im letzten Jahr ausgebreitet hat.
Es ist demzufolge wenig hilfreich, verendete Völker nicht mit zu beproben.
Solche Völker sind unverzüglich bienendicht zu verschließen, zeitnah die Waben einzuschmelzen, Zargen und Rähmchen zu desinfizieren.

Die Bienengesundheitsgruppe des Imkervereins

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