Neues Gesetz zum Schutz von Belegstellen
Ein Erfolg für die Bienenzucht. Ende Juni 2018 wurde das neue Gesetz zum Schutz von Belegstellen beschlossen, damit wurde der Schutzradius von sieben auf zehn Kilometer ausgeweitet.
Alles weitere dazu findet ihr hier:
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft